Wohneigentum

In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Thema Wohneigentum befassen und dabei auf seine vielfältigen Facetten, Auswirkungen und Relevanz in der heutigen Gesellschaft eingehen. Von seinem Ursprung bis zu seiner Entwicklung im Laufe der Zeit werden wir uns mit der umfassenden Analyse von Wohneigentum befassen und historische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Aspekte aufdecken, die zur Gestaltung seiner heutigen Bedeutung und Reichweite beigetragen haben. Durch Forschung, Studien und Meinungen von Experten auf diesem Gebiet werden wir versuchen, Licht auf die relevantesten Fragen im Zusammenhang mit Wohneigentum zu werfen, um eine umfassende Vision anzubieten, die das Wissen und das Verständnis dieses Themas von unbestreitbarer Relevanz bereichert.

Mit Wohneigentum wird eine Immobilie bezeichnet, die nicht an einen Dritten vermietet, sondern vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Dabei kann es sich um eine Wohnung (Eigentumswohnung) oder ein Grundstück (Eigenheim) handeln.

Allgemeines

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin verschiedene KfW-Wohneigentumsprogramme auf. Bund und Länder subventionieren außerdem aufgrund von Wohnraumförderungsgesetzen den Wohnungsbau und den Erwerb bestehenden Wohnraums.

Die Wohneigentumsquote ist in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich.

Abgrenzung

Das eher wirtschaftlich verstandene Wohneigentum ist vom ähnlich lautenden Rechtsbegriff des Wohnungseigentums aus § 1 Abs. 2 WEG strikt zu trennen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. KfW: Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen Stand: 04/2016.
  2. Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376).
  3. beispielsweise in Bayern nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG) vom 10. April 2007 (GVBl S. 260).