Windpassing (Hauzenberg)

Dieser Artikel befasst sich mit dem Thema Windpassing (Hauzenberg), das im Laufe der Zeit Gegenstand des Interesses und der Erforschung verschiedener Disziplinen war. Windpassing (Hauzenberg) hat einen erheblichen Einfluss auf verschiedene Aspekte der Gesellschaft, Kultur und Geschichte ausgeübt und das Leben der Menschen und die Entwicklung von Gemeinschaften geprägt. Durch eine detaillierte Analyse werden die verschiedenen Dimensionen und Perspektiven rund um Windpassing (Hauzenberg) erkundet und dem Leser eine umfassende und bereichernde Sicht auf dieses heute so relevante Thema geboten. Ziel ist es, durch die Zusammenstellung von Forschungsergebnissen, Zeugenaussagen und Expertenmeinungen zum Wissen und Verständnis von Windpassing (Hauzenberg) beizutragen und dem Leser die notwendigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um über die Angelegenheit nachzudenken und sich ein eigenes Urteil zu bilden.
Windpassing
Koordinaten: 48° 37′ N, 13° 36′ OKoordinaten: 48° 36′ 55″ N, 13° 35′ 56″ O
Einwohner: 70 (25. Mai 1987)
Eingemeindung: 1. Januar 1972
Postleitzahl: 94051
Vorwahl: 08586

Windpassing ist ein Gemeindeteil der Stadt Hauzenberg und eine Gemarkung im niederbayerischen Landkreis Passau.

Das Dorf liegt etwa sechs Kilometer südlich von Hauzenberg an der Kreisstraße PA 40.

Geschichte

Windpassing gehörte zum Amt Hauzenberg des Landgerichtes Oberhaus im Hochstift Passau. Der Ort wurde 1803 mit dem größten Teil des hochstiftischen Gebietes zugunsten Ferdinands von Toskana säkularisiert. Seit den Friedensverträgen von Brünn und Preßburg 1805 gehört der Ort zu Bayern. Die Landgemeinde Windpassing wurde 1818 durch das bayerische Gemeindeedikt begründet. Dies erfolgte durch Teilung des Steuerdistriktes Jahrdorf, wobei aus dessen südlichem Teil die Gemeinde Windpassing, aus dem nördlichen Teil die Gemeinde Jahrdorf hervorging. Am 1. Januar 1972 wurden die Gemeinden Germannsdorf, Jahrdorf, Raßreuth und Windpassing in den Markt Hauzenberg eingegliedert.[1]

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 590.