In diesem Artikel wird das Thema Senatsverwaltung für Finanzen aus verschiedenen Perspektiven betrachtet, um seine Auswirkungen auf die aktuelle Gesellschaft zu analysieren. Im Laufe der Geschichte war Senatsverwaltung für Finanzen ein Thema ständiger Debatten und sein Einfluss hat Grenzen und Kulturen überschritten. Mit diesem Text möchten wir uns eingehender mit Senatsverwaltung für Finanzen befassen, seine Bedeutung im aktuellen Kontext verstehen und seine Implikationen und Konsequenzen untersuchen. Ziel ist es, durch Reflexion und Analyse eine umfassende Vision von Senatsverwaltung für Finanzen und seiner Relevanz in verschiedenen Bereichen zu bieten und Fragen und Überlegungen zu stellen, die zum Nachdenken und zur Debatte über dieses heute so relevante Thema einladen.
Ab 1945 war für Finanzen der Stadtrat für Finanzen und Steuern zuständig, zwischenzeitlich Stadtrat für Finanzen genannt. Seit 1951 ist für Finanzen die bis heute bestehende Senatsverwaltung für Finanzen zuständig.
Die Senatsverwaltung für Finanzen beschäftigt rund 580 Mitarbeiter und ist neben einem gesonderten Leitungsbereich in fünf Abteilungen gegliedert.
Leitungsbereich
Zum Leitungsbereich der Senatsverwaltung für Finanzen gehört der Leitungsstab mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, den Gremienangelegenheiten, den Büros des Senators und der Staatssekretäre sowie die Stabsstelle Finanzreferent und Europaangelegenheiten.
Abteilung I für Vermögen und Beteiligungen
Die Abteilung I für Vermögen betreibt das Beteiligungsmanagement und -controlling für die Unternehmen des Landes Berlin sowie die Vermögensaktivierung.
Referate:
I A – Grundsatzangelegenheiten der Beteiligungspolitik, Public-Private-Partnership, Zielbilder, Betriebe gewerblicher Art, Tax-Compliance, IT
Die Abteilung II fungiert als Haushaltsabteilung und ist mit der Aufstellung und der Ausführung des Landeshaushaltes einschließlich Stellen- und Personalwirtschaft befasst. Sie plant somit die Finanzpolitik des Senates.
Referate:
II A – Grundsatzangelegenheiten der Finanzpolitik, Finanzstrategien und Bund-Länder-Finanzbeziehungen
II B – Haushaltsplan, Öffentliches Rechnungswesen, Haushalts-, Gebühren- und Beitragsrecht, Aufsicht über die Landeshauptkasse sowie Angelegenheiten des Einzelplans 29
II C – Angelegenheiten des Einzelplans 10 sowie der Bezirkshaushaltspläne und Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen
II D – Angelegenheiten der Bezirke, Einzelplan 11 sowie Bezirkshaushaltspläne
II E – Angelegenheiten der Einzelpläne 01, 02, 05, 08, 15, 20, 21, 25, 29 sowie Bezirkshaushaltspläne
II F – Angelegenheiten der Einzelpläne 07, 12, 13 sowie Bezirkshaushaltspläne
II G – Angelegenheiten der Einzelpläne 03, 08, 09 sowie Bezirkshaushaltspläne
II LFU – Projekt Landesweites Forderungsmanagement zum Unterhaltsvorschussgesetz
Abteilung III für Angelegenheiten der Steuerverwaltung
Die Senatsverwaltung für Finanzen leitet mit ihrer Abteilung III als oberste Landesfinanzbehörde die Berliner Steuerverwaltung. Die Abteilung umfasst sieben Referate.
Die Senatsverwaltung für Finanzen leitet die AG Ressourcensteuerung, die auf die AG Wachsende Stadt gefolgt ist. In diesem Gremium wird über die Anzahl zusätzlicher Stellen und die Personalpolitik für die Berliner Bezirke diskutiert.
Mitglieder
Zur AG Ressourcensteuerung gehören fünf Mitglieder: