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Der Rechnungshof bestimmt Prüfungsgegenstände, -termine und -intensität selbst. Er kann aber vom Nationalrat oder von einem Landtag jederzeit mit Beschluss um eine bestimmte Prüfung gebeten werden.
Der Rechnungshof legt dem Parlament pro Jahr mehrere Rechnungshofberichte über die Ergebnisse seiner Prüfungen auf rechnerische und buchhalterische Richtigkeit, aber auch auf Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit vor. Die Berichte werden auf der Website des Rechnungshofes publiziert. Auch der Bundesrechnungsabschluss und der Einkommensbericht werden vom Rechnungshof erstellt.[3] Bei Prüfungen auf Wunsch eines Landes ergeht der betreffende Rechnungshofbericht an das Land.
Neben dem (Bundes-)Rechnungshof haben die neun Bundesländer Österreichs in ihren Landesverfassungen auch je eine eigene Kontrollinstanz geschaffen, die in WienStadtrechnungshof (vormals Kontrollamt), in anderen Ländern Landesrechnungshof heißt.
Dem Rechnungshof steht der Rechnungshofpräsident bzw. die -präsidentin vor. Er oder sie wird vom Nationalrat auf 12 Jahre gewählt und vom Bundespräsidenten angelobt. Er oder sie kann nicht wiedergewählt werden.[4] Der Rechnungshofpräsident oder die Rechnungshofpräsidentin ist gegenüber dem Nationalrat politisch verantwortlich.[5]
Aktuelle Rechnungshofpräsidentin ist Margit Kraker. Sie wurde am 16. Juni 2016 auf Vorschlag von SPÖ und ÖVP vom Nationalrat gewählt.
Der Rechnungshof hatte per 1. Dezember 2023 insgesamt 303 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (283 Vollzeitäquivalente) und 2023 ein Budget von 42,199 Mio. €.[1]
Der erste Vorläufer, die allgemeine Schatzkammer, wurde 1496 von Maximilian I. eingerichtet.
1761 schuf Maria Theresia eine Hof-Rechen-Cammer, die 1794 für ein paar Jahre in Oberste Staatskontrolle umbenannt wurde. Über die Befugnisse und Aufgaben der Institution gab es ein jahrzehntelanges Tauziehen zwischen jenen, die ressortübergreifende Kontrollen befürworteten, und jenen, die mehr Kontrolle eher vermeiden wollten.
Am 21. November 1866 wurde von Franz Joseph I. durch kaiserliche Verordnung der Oberste Rechnungshof gegründet,[7] der dem Kaiser unmittelbar unterstellt war und dessen Leiter Ministerrang hatte. Er begann seine Tätigkeit am 1. Jänner 1867 und war für die Länder der Ungarischen Krone (Ungarn, Kroatien, Siebenbürgen) nicht zuständig.
Außerdem wurde nach dem Ausgleich mit Ungarn von 1867 für die gemeinsam finanzierten Angelegenheiten beider Reichsteile Österreich-Ungarns der Gemeinsame Oberste Rechnungshof eingerichtet. (Er wurde mit dem Austritt Ungarns aus der Realunion mit Österreich am 31. Oktober 1918 hinfällig.)
Im November 1918 wurde der Oberste Rechnungshof dem deutschösterreichischenStaatsrat unterstellt. Am 6. Februar 1919 wurde durch Gesetz[8] der dem Parlament unterstehende Staatsrechnungshof, seit 10. November 1920 (Inkrafttreten der Bundesverfassung) Rechnungshof der Republik Österreich, gegründet. Er bestand von 1938 bis 1945 nicht. Erster Präsident nach dem Zweiten Weltkrieg war Leopold Petznek.