Ministerium für Kultur (DDR)

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Das Ministerium für Kultur (MfK) in der DDR wurde 1954 gebildet und mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Oktober 1990 aufgelöst.

Geschichte und Zuständigkeit

Grundlage war der Erlass des Ministerrates vom 7. Januar 1954. Das Ministerium für Kultur wurde zur Rechtsnachfolgerin der 1951 gegründeten Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten. Außerdem übernahm es die Aufgaben des Amtes für Literatur und Verlagswesen sowie des Staatlichen Komitees für Filmwesen. Zum ersten Minister wurde Johannes R. Becher berufen. Aufgabe des Ministeriums war es, eine einheitliche Kulturpolitik auf den Gebieten der Literatur, Literaturpolitik, Verlagswesen, Buchhandel, Filmwesen, Theater, Musik, angewandte und bildende Künste, Unterhaltungs- und Volkskunst, Veranstaltungswesen zu gewährleisten.

Das Ministerium wurde mehrfach umstrukturiert. Es bestanden unter anderem die Abteilungen HV Verlage und Buchhandel, HV Film, HA Darstellende Kunst, Musik und Volkskunst, HA Bildende Kunst und Museen.

Direkt unterstellt waren die Deutsche Staatsoper Berlin, das Deutsche Theater, der Staatszirkus der DDR, die Staatlichen Museen zu Dresden und Berlin sowie sämtliche künstlerischen Hoch- und Fachschulen.

Minister des Kulturministeriums