Der deutsche Landkreis Eger war der westlichste Landkreis des von 1938 bis 1945 bestehenden Sudetenlandes. Er umfasste am 1. Januar 1945:
Am 1. Dezember 1930 hatte der politische Bezirk Eger 44.104 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 43.270 und am 22. Mai 1947 dann 19.702 Bewohner.
Vom Ende der Donaumonarchie 1918 bis zum 1. Oktober 1938 gehörte der politische Bezirk Cheb zur Tschechoslowakei.
Gedeckt durch das Münchner Abkommen vom 29. September 1938 besetzten deutsche Truppen in der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 auch das Egerland. Damit unterstand das Gebiet dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch als Militärverwaltungschef. Der politische Bezirk Cheb trug fortan die frühere deutsche Bezeichnung Eger. Er umfasste die Gerichtsbezirke Eger und Wildstein.
Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Eger förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und kam zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.
Ab dem 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz). Danach kam der Landkreis Eger zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Eger mit dem Sitz des Regierungspräsidenten in Karlsbad zugeteilt.
Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Eger in seinen bisherigen Grenzen im Wesentlichen erhalten. Allerdings wurde die Kreisstadt Eger unter Eingliederung der Gemeinde Matzelbach aus dem Landkreis ausgegliedert und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis.
Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
Im Jahr 1945 kam das Gebiet an die Tschechoslowakei zurück und der heutige Okres Cheb ging daraus hervor. Einige Dörfer wurden nach der Vertreibung der Deutschen nicht wieder besiedelt.[1]
Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:
Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Eger.
Für alle Orte galt die deutsche Fassung der österreichischen Namen von 1918. Die tschechischen Namen entfielen.