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1813 entstanden die Ruralgemeinden. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse. Zugleich wurden einige der bis dahin bestehenden Ruralgemeinden aufgespalten. Am 4. Januar 1821 kam Rothenhof ans Landgericht Ansbach. Diese Entscheidung wurde aber bereits am 15. April 1822 rückgängig gemacht. Am 4. Januar 1822 wurden Dagenbach, Einersdorf und Stöckach links der Zenn der Ruralgemeinde Buch (Landgericht Windsheim) nach Neuhof umgemeindet. Am 9. November 1824 wurde ein Teil des Weilers Erlachskirchen ans Landgericht Cadolzburg abgegeben. Im selben Jahr kam es zu einigen Umbildungen von Ruralgemeinden.[1][2] Damit gab es 1824 folgende 46 Ruralgemeinden:
Altselingsbach mit Hagenhofen, Hohenroth, Pilsenmühle und Röschenmühle;
Bräuersdorf mit Brandhof, Erlachsmühle und Trübenbronn;
Eschenbach mit Altziegenrück, Häringsmühle und Unterulsenbach;
Falkendorf mit Dondörflein, Eckenmühle, Hessenmühle, Lenzenmühle;
Gunzendorf mit Elgersdorf, Fallmeisterei, Gunzendorf, Plankstatt, Prackenhof, Schneemühle;
Hagenbüchach mit Oberfembach;
Herpersdorf mit Lentersdorf und Rothleiten;
Hirschneuses;
Hohholz mit Kaltenneuses, Tanzenhaid und Vierzehnmorgen;
Jobstgreuth mit Haaghof und Wilhelmsgreuth;
Kappersberg mit Knochenhof und Ziegelhütte;
Kirchfembach;
Klausaurach mit Mettelaurach;
Kotzenaurach mit Kappersberg, Knochenhof und Ziegelhütte;
Leonrod;
Linden;
Losaurach mit Mosbach;
Markt Erlbach;
Mausdorf mit Grieshof, Leitsmühle und Oberniederndorf;
Münchaurach mit Dörflas, Lenkershof, Nankenhof;
Neidhardswinden mit Finkenmühle;
Neudorf mit Dietenholz, Neudietenholz und Walburgswinden;
Neuhof mit Adelsdorf, Dagenbach, Dietrichshof, Eichenmühle, Einersdorf, Hammermühle, Stöckach, Straußmühle, Vockenroth und Ziegelhütte;
Neundorf;
Neuziegenrück mit Neuselingsbach;
Oberfeldbrecht mit Rothenhof und Unterfeldbrecht;
Oberreichenbach;
Pirkach;
Puschendorf;
Schauerberg mit Altschauerberg, Flugshof, Neuschauerberg und Riedelhof;
Seubersdorf mit Oberschlauersbach;
Siedelbach mit Blümleinsmühle, Haidt, Kemmathen, Mittel- und Wolfsmühle;
Unterreichenbach mit Buch;
Trautskirchen mit Dagenbach;
Wilhelmsdorf mit Stadelhof, Unteralbachermühle und Ziegelhof;
Zweifelsheim mit Höfen.
Weitere Entwicklung
Am 1. April 1836 kamen die Gemeinden Falkendorf, Münchaurach, Neundorf, Oberreichenbach, Puschendorf, Unterreichenbach und Zweifelsheim an das Landgericht Herzogenaurach.[1]
1840 war das Landgericht Markt Erlbach 3,93 Quadratmeilen groß. Es gab 14294 Einwohner, wovon 13886 Protestanten, 112 Katholiken und 296 Juden waren. Es gab 123 Ortschaften, darunter 5 Märkte, 5 Pfarrdörfer, 7 Kirchdörfer, 34 Dörfer, 27 Weiler und 45 Einöden. Insgesamt gab es 39 Gemeinden, darunter 5 Marktsgemeinden und 34 Landgemeinden.[3]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Markt Erlbach, dessen Sprengel aus dem Bezirk des gleichzeitig aufgehobenen Landgerichts Markt Erlbach gebildet wurde.