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Dieser Artikel behandelt die Straßenbrücke zwischen Mainz-Kostheim und Ginsheim-Gustavsburg. Zu der in der Nähe befindlichen ebenfalls „Kostheimer Brücke“ genannten Eisenbahnbrücke über den Main siehe Eisenbahnbrücke Hochheim.
Kostheimer Brücke
Mainbrücke der Bundesstraße 43 von Kostheim nach Gustavsburg von Norden gesehen
Die Kostheimer Brücke verbindet den Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kostheim mit Ginsheim-Gustavsburg (Ortsteil Gustavsburg) über den Main. Die Straßenbrücke ist Bestandteil der Bundesstraße 43, auf Kostheimer Seite trägt sie zusätzlich den Namen Hauptstraße und auf Gustavsburger Seite Darmstädter Landstraße.
Die ursprüngliche Brücke mit Fachwerk-Bogenträgern des MAN-Werks Gustavsburg auf Pfeilern, die die Bauunternehmung Philipp Holzmann & Cie. in Senkkasten-Gründung ausführte,[1] wurde 1887 in Betrieb genommen und nach Zerstörung im Zweiten Weltkrieg 1947 mit einfacherem Überbau in Warren-Fachwerk wiederaufgebaut.
Bereits zur Römerzeit gab es in der Nähe eine Mainbrücke, deren Errichtung durch die dendrochronologische Untersuchung der Brückenhölzer auf das Jahr 374 unter Kaiser Valentinian I. datiert ist.[7] Reste der Brückenpfeiler sind heutzutage nur bei extremen Niedrigwasser im Main auf Gustavsburger Seite zu finden, ca. 200 m westlich der heutigen Kostheimer Brücke. Sie sind dem damaligen Flusslauf des Mains ausgerichtet.[8]
Plan von Mogontiacum unter Berücksichtigung des Zeitraums 1. Jahrhundert v. Chr. bis 5. Jahrhundert
Stadtplan von Mainz (1736) zu erkennen ist ebenfalls eine Brücke über den Main
↑Die Verwendung hölzerner Senkkasten bei der Pressluftgründung der Strompfeiler der Mainbrücke bei Kostheim. In: Centralblatt der Bauverwaltung, 8. Jahrgang 1888, Nr. 16 (vom 21. April 1888), S. 176 f.
↑Egon Schallmayer: Der Bau einer Brücke über den Main bei Ginsheim-Gustavsburg unter Valentinian I. In: A. Zeeb-Lanz, Reinhard Stupperich (Hrsg.): Palatinatus illustrandus. Festschrift für Helmut Bernhard zum 65. Geburtstag (= Mentor. Band 5). Franz Philipp Rutzen, Mainz/Ruhpolding/Wiesbaden 2013, S. 201–214.