Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

In diesem Artikel werden wir die Auswirkungen von Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht auf die heutige Gesellschaft untersuchen. Seit seiner Entstehung hat Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht endlose Debatten und Überlegungen in verschiedenen Bereichen ausgelöst, von der Politik bis zur Populärkultur. In diesem Sinne werden wir versuchen zu verstehen, wie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht unsere Art zu denken, zu handeln und uns auf die Welt um uns herum zu beziehen, geprägt hat. Auf diesen Seiten werden wir verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht analysieren und seine Relevanz im aktuellen Bereich und seine Projektion in die Zukunft aufzeigen. Ziel dieses Artikels ist es, einen umfassenden Überblick über das Thema zu bieten und dem Leser die notwendigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um den Einfluss von Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in unserer Umgebung zu verstehen und darüber nachzudenken.

Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wurde von der 5. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 7. November 2005 mit Wirkung zum 1. Juli 2006 eingeführt. Rechtsanwälte können diesen Titel erwerben, wenn sie entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14i der Fachanwaltsordnung (üblicherweise durch erfolgreiches Bestehen eines sog. Fachanwalts-Lehrgangs) und eine nach § 5 Abs. 1 lit. p FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen (80 Fälle innerhalb von drei Jahren) nachweisen können. Im Rahmen der sogenannte Fallliste sind verschiedene Bereiche abzudecken, um eine praktische Erfahrunge auf einer breiten Basis sicherzustellen.

Nach § 14 i der Fachanwaltsordnung (FAO) sind besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:

Der Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung durch den Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer ist eine Prüfung durch eine Fachausschuss vorgeschaltet. Dieser prüft den Antrag und empfiehlt dem Vorstand in Form eines Votums eine Entscheidung. Viele Fachausschüsse geben zur Vorbereitung des Antrages Merkblätter und Musterfalllisten heraus, so z. B. die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main: Merkblatt[1] und Musterfallliste[2]. Da die Fachanwaltsordnung in vielen Bereichen interpretiert werden muss, empfiehlt sich das Studium solcher Merkblätter und die Verwendung der Musterfalllisten der jeweiligen Rechtsanwaltskammer, um das Antragsverfahren zu beschleunigen.

Statistik

Zum 1. Januar 2024 sind 2.148 Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Deutschland zugelassen.[3]

Einzelnachweise

  1. Merkblatt RAK Frankfurt am Main
  2. Musterfallliste RAK Frankfurt am Main
  3. Bundesrechtsanwaltskammer, Statistiken, abgerufen am 2. Oktober 2024