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Durch die Eingemeindungen in die Stadt München, also das Einverleiben ehemals eigenständiger Gemeinden oder anderer Gebietsteile, wuchs das Territorium der Stadt München im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts beträchtlich an.
Das Gebiet der Stadt München umfasste ursprünglich neben dem eigentlichen Stadtgebiet, das von der Stadtbefestigung umgeben war, auch den Münchner Burgfrieden, der bereits in der Rudolfinischen Handfeste von 1294 angedeutet und 1380 erstmals unter diesem Namen genannt ist. Eine Neuvermessung und Verbriefung des Burgfriedens fand 1460 statt, 1724 erfolgte eine Korrektur. Nach dem Gemeindeedikt von 1818 wurde München in den Grenzen des Burgfriedens zu einer eigenständigen politischen Gemeinde. Weitere Korrekturen des Burgfriedens erfolgten 1846 und 1852, bevor 1854 begonnen wurde, ganze ehemals selbständige Gemeinden in das Stadtgebiet einzugliedern. Bis 1877 wurde diesen eingemeindeten Gebieten auch die GemarkungsbezeichnungMünchen zugeordnet, erst danach behielten die eingemeindeten Gemeinden ihren Gemeindenamen als Gemarkungsbezeichnung.
Ausgegliedert wurde am 1. Oktober 1952 der 1942 als Teil der Gemeinde Langwied eingemeindete Gemeindeteil Gröbenzell in die neugebildete Gemeinde Gröbenzell im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Pankraz Fried: Die Landgerichte Dachau und Kranzberg (Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 11/12, Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 1958) (Digitalisat)
↑Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C.H.Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S.466.