In diesem Artikel analysieren wir das Datenschutz-Folgenabschätzung-Phänomen aus verschiedenen Perspektiven mit dem Ziel, seine Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft zu verstehen. In den letzten Jahrzehnten hat Datenschutz-Folgenabschätzung in verschiedenen Bereichen zunehmend an Relevanz gewonnen und Debatten und Kontroversen über seine Bedeutung und Konsequenzen ausgelöst. Aus einem historischen, soziologischen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Ansatz werden wir untersuchen, wie Datenschutz-Folgenabschätzung die Art und Weise geprägt hat, wie wir als Gesellschaft miteinander in Beziehung stehen, denken und uns organisieren. Ebenso werden wir verschiedene Theorien und Studien untersuchen, die dazu beitragen, Licht auf dieses Phänomen und seinen Einfluss auf das tägliche Leben der Menschen zu werfen. Durch eine tiefgreifende und gründliche Analyse möchten wir unseren Lesern eine vollständige und bereichernde Vision von Datenschutz-Folgenabschätzung und seinen Auswirkungen auf die aktuelle Welt bieten.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein Prozess, um das Risiko zu erkennen, zu bewerten und zu bewältigen, das für das Individuum in dessen unterschiedlichen Rollen durch den Einsatz einer bestimmten Technologie oder eines Systems durch eine Organisation für dessen Grundrechte entsteht.[1]
Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist in Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung geregelt und ersetzt in den meisten Fällen die Vorabkontrolle durch die Aufsichtsbehörde. Sie ist durchzuführen, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht. Das ist insbesondere der Fall bei:
systematischer und umfassender Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die sich auf automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling gründet und die ihrerseits als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen
umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 DSGVO
Darüber hinaus ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, sofern sie auf der Positivliste gemäß Artikel 35 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde aufgeführt ist. In Deutschland gilt im nicht-öffentlichen Bereich meist die Liste der Datenschutzkonferenz.[2] Die österreichische Datenschutzbehörde hat die Liste in Form einer Verordnung erlassen.[3]
Inhalt
Die Folgenabschätzung enthält zumindest Folgendes:
eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen;
eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck;
eine Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gemäß Absatz 1 und
die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen, einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird
Verarbeitungsvorgang
Der Begriff „Verarbeitungsvorgang“ ist nicht legaldefiniert. Die deutschen Aufsichtsbehörden verstehen unter Verarbeitungsvorgängen „die Summe von Daten, Systemen (Hard- und Software) und Prozessen“.[4]
Literatur
DIN EN ISO/IEC 29134, Informationstechnik - Sicherheitsverfahren - Datenschutz-Folgenabschätzung - Leitfaden
Werner Schäfke-Zell: Datenschutz-Folgenabschätzung. In: Die Datenschutz-Checkliste. Für die betriebliche Praxis – ohne Fachjargon. Köln September 2021 (datenschutz-checkliste.info [abgerufen am 7. Oktober 2021]).
Nicholas Martin, Michael Friedewald, Ina Schiering, Britta A. Mester, Dara Hallinan, Meiko Jensen: Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO - Ein Handbuch für die Praxis. Hrsg.: Michael Friedewald, Nicholas Martin. Fraunhofer Verlag, Stuttgart 2020, ISBN 978-3-8396-1594-2, urn:nbn:de:0011-n-586394-15 (fraunhofer.de [PDF; abgerufen am 25. Juli 2021]).
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit: Voraussetzungen der Datenschutz-Folgenabschätzung. In: GDD-Praxishilfe DS-GVO. BandX. Bonn November 2017 (gdd.de [PDF; abgerufen am 25. Juli 2021]).