In diesem Artikel werden wir
Datei:Niederbayern Gemeindegrenzen 1941 sw.png aus verschiedenen Perspektiven untersuchen und uns mit seiner heutigen Bedeutung und Relevanz befassen.
Datei:Niederbayern Gemeindegrenzen 1941 sw.png ist seit langem Gegenstand von Interesse und Debatten und ist wichtig, um seine Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des Alltagslebens zu verstehen. Auf diesen Seiten werden wir die verschiedenen Aspekte von
Datei:Niederbayern Gemeindegrenzen 1941 sw.png analysieren und seine Auswirkungen auf unsere heutige Gesellschaft genau untersuchen. Von seinem Ursprung bis zu seiner Entwicklung im Laufe der Zeit werden wir in eine detaillierte Analyse eintauchen, die es uns ermöglicht, die Rolle, die
Datei:Niederbayern Gemeindegrenzen 1941 sw.png in unserem täglichen Leben spielt, besser zu verstehen.
Beschreibung, Quelle
Gemeindegrenzkarte von Niederbayern Stand 1. Januar 1941, Originalgröße ca. 61x48 cm
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Band 132/2 der Beiträge zur Statistik Bayerns, Bayerische Gemeinde- und Kreisstatistik
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Bayerisches Statistisches Landesamt, bearbeitet von Lämpel
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1942
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Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
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Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
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Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
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In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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