In der heutigen Welt ist
Amtsgericht Werne zu einem immer relevanteren Thema geworden. Mit dem Fortschritt der Technologie und der Globalisierung hat
Amtsgericht Werne in der modernen Gesellschaft eine beispiellose Bedeutung erlangt. Von seinen Anfängen bis zu seinen heutigen Auswirkungen war
Amtsgericht Werne Gegenstand von Studien, Debatten und Interesse bei verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren. In diesem Artikel werden wir die Relevanz und Auswirkungen von
Amtsgericht Werne in verschiedenen Aspekten unseres täglichen Lebens untersuchen, von seinem Einfluss auf die Wirtschaft bis hin zu seinen Auswirkungen auf Kultur und zwischenmenschliche Beziehungen. Durch eine detaillierte Analyse werden wir die verschiedenen Facetten von
Amtsgericht Werne und seine Rolle bei der Gestaltung der heutigen Welt untersuchen.
Das Amtsgericht Werne war von 1879 bis 1979 ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Werne.
Geschichte
In Werne bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Werne des Kreisgerichts Lüdinghausen. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet.
Das königlich preußische Amtsgericht Werne wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 22 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Münster im Bezirk des Oberlandesgericht Hamm gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Werne.
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Stadtbezirk Werne, die Ämter Herbern und Werne und die Gemeindebezirke Altlünen, Bockum und Hövel.[1]
Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Gemäß § 58 des Münster/Hamm-Gesetzes vom 9. Juli 1974 wurde das Amtsgericht Werne zum 1. Januar 1975 dem Landgericht Dortmund zugeordnet.[3] Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 11. Juli 1978 wurde es am 31. Dezember 1979 aufgehoben.[4]
Richter
- Graf v. Korff-Schmising GehJR (1879–1912)
- Kligge (1912–1913)
- Gunst (1913–1920)
- Bellenberg (1914–1920)
- Rath (1912–1915)
- Opmeyer (1915–1926)
- Isphording (1920–1926)
- Heitmeyer (1920–1925)
- Schlichtherle (1926–1928)
- Schulze-Heil (1926–1933)
- Keinhorst (1929–1934)
- Biesing (1933–1941, 1946–1957, seit 1957 AGDir.)
- Sieke (1934–1944)
- Wiedeloh seit 1942
- Speitel seit 1956[5]
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 531, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 431 online
- ↑ § 58 Münster/Hamm-Gesetz vom 9. Juli 1974 (GV. NW. S. 416)
- ↑ Drittes Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 11. Juli 1978 (GV. NW. S. 307)
- ↑ Karl Oppenheim: Verzeichnis der Richter und Staatsanwälte der Gerichte des Münsterlandes seit 1815, Digitalisat