Datei:WigandWilhelm.jpg

In diesem Artikel werden wir das Thema Datei:WigandWilhelm.jpg und seine Auswirkungen auf unsere heutige Gesellschaft untersuchen. Datei:WigandWilhelm.jpg ist ein Skin, der die Aufmerksamkeit von Experten und Enthusiasten gleichermaßen auf sich gezogen hat und dessen Relevanz in den letzten Jahren nur zugenommen hat. In diesem Artikel werden wir verschiedene Facetten von Datei:WigandWilhelm.jpg untersuchen, von seiner Geschichte und Entwicklung bis hin zu seinen Auswirkungen in der heutigen Welt. Durch eine detaillierte Analyse hoffen wir, Licht in dieses Thema zu bringen und unseren Lesern ein tieferes Verständnis von Datei:WigandWilhelm.jpg und seiner Bedeutung in der modernen Welt zu vermitteln.
Beschreibung

Wilhelm Wigand (* 2. Juli 1895 in Barth; † unbekannt) deutscher Politiker (NSDAP)

Quelle

E. Kienast (Hg.): Der Großdeutsche Reichstag 1938, IV. Wahlperiode, R. v. Decker´s Verlag, G. Schenck, Berlin 1938

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

Mathesie, Berlin

Datum

1938 oder früher

Genehmigung
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Anmerkungen

Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.