Datei:WagenerGeorg.jpg

In der heutigen Welt hat Datei:WagenerGeorg.jpg die Aufmerksamkeit von Millionen Menschen auf der ganzen Welt auf sich gezogen. Ob aufgrund seiner Auswirkungen auf die Gesellschaft, seiner historischen Relevanz oder seines Einflusses auf die Populärkultur, Datei:WagenerGeorg.jpg ist heute zu einem ständigen Gesprächsthema geworden. Wenn wir die verschiedenen Aspekte und Facetten untersuchen, aus denen Datei:WagenerGeorg.jpg besteht, wird deutlich, dass seine Bedeutung und sein Umfang auf mehreren Ebenen von Bedeutung sind. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte von Datei:WagenerGeorg.jpg im Detail untersuchen und wie es einen unauslöschlichen Eindruck in der heutigen Gesellschaft hinterlassen hat.
Beschreibung

Georg Wagener (* 31. Mai 1898 in Paris; † 23. Mai 1985 in Reutlingen) deutscher Politiker (NSDAP)

Quelle

E. Kienast (Hg.): Der Großdeutsche Reichstag 1938, IV. Wahlperiode, R. v. Decker´s Verlag, G. Schenck, Berlin 1938

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

Ernst, Hannover

Datum

1938 oder früher

Genehmigung
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Anmerkungen

Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.