Datei:TheissenbergerFranz.jpg

In der heutigen Welt ist Datei:TheissenbergerFranz.jpg ein Thema, das große Relevanz erlangt und in verschiedenen Bereichen zu intensiven Debatten geführt hat. Seit seiner Entstehung hat Datei:TheissenbergerFranz.jpg die Aufmerksamkeit von Wissenschaftlern, Fachleuten und der breiten Öffentlichkeit auf sich gezogen, widersprüchliche Meinungen hervorgerufen und tiefgreifende Überlegungen zu seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft angestoßen. In diesem Artikel werden wir verschiedene Perspektiven auf Datei:TheissenbergerFranz.jpg untersuchen und seinen Einfluss auf verschiedene Aspekte des täglichen Lebens analysieren. Von seinem Ursprung bis zu seinen Folgen werden wir uns mit einer eingehenden Analyse befassen, die es uns ermöglicht, dieses Phänomen und seine Auswirkungen auf die Zukunft besser zu verstehen.
Beschreibung

Franz Theissenberger (* 9. September 1903 in Senftenberg; † unbekannt) österreichischer Politiker (NSDAP)

Quelle

E. Kienast (Hg.): Der Großdeutsche Reichstag 1938, IV. Wahlperiode, R. v. Decker´s Verlag, G. Schenck, Berlin 1938

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt

Datum

1938 oder früher

Genehmigung
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Anmerkungen

Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.