In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit
Datei:SchulzGahmenPaul.jpg befassen, was heutzutage ein äußerst relevantes Thema ist.
Datei:SchulzGahmenPaul.jpg ist ein Konzept, das in verschiedenen Bereichen großes Interesse geweckt hat, von der Wissenschaft über die Politik bis hin zur Kultur und Gesellschaft im Allgemeinen. In den nächsten Zeilen werden wir die verschiedenen Facetten von
Datei:SchulzGahmenPaul.jpg, seine Bedeutung in der heutigen Welt und einige der Kontroversen, die sich darum drehen, analysieren. Dieser Artikel soll Licht auf
Datei:SchulzGahmenPaul.jpg werfen und einen Überblick bieten, der es dem Leser ermöglicht, seinen Umfang und seine Auswirkungen besser zu verstehen. Ohne Zweifel ist
Datei:SchulzGahmenPaul.jpg ein Thema, das niemanden gleichgültig lässt und das es verdient, im Detail untersucht zu werden.
Paul Schulz-Gahmen (* 21. April 1867 in Gahmen; † 27. September 1941 in Münster) deutscher Politiker (Zentrum)
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Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1920, I. Wahlperiode, Verlag der Reichsdruckerei, Berlin 1920
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unbekannt
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1920 oder früher
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Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
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Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
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Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
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In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
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