Das Thema von
Datei:RothHeinrich.jpg hat im Laufe der Jahre die Aufmerksamkeit und Neugier vieler Menschen geweckt. Es ist ein Thema, das in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft zu Debatten, Diskussionen und Reflexionen geführt hat. Vom akademischen bis zum populären Bereich war
Datei:RothHeinrich.jpg Gegenstand von Studien, Analysen und Erkundungen. Während die Gesellschaft voranschreitet und sich weiterentwickelt, ändern sich das Interesse und die Relevanz von
Datei:RothHeinrich.jpg ständig, dehnen sich auf neue Bereiche aus und werfen neue Fragen auf. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung und Wirkung von
Datei:RothHeinrich.jpg in verschiedenen Kontexten sowie seinen Einfluss auf unser tägliches Leben eingehend untersuchen.
Heinrich Roth (* 8. Juli 1889 in Holler; † 25. November 1955 in Montabaur) deutscher Politiker (Zentrum)
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Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1924, II. Wahlperiode, Berlin 1924
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unbekannt
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1924 oder früher
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Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
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Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
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- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
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In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
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