Datei:RothHeinrich.jpg

Das Thema von Datei:RothHeinrich.jpg hat im Laufe der Jahre die Aufmerksamkeit und Neugier vieler Menschen geweckt. Es ist ein Thema, das in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft zu Debatten, Diskussionen und Reflexionen geführt hat. Vom akademischen bis zum populären Bereich war Datei:RothHeinrich.jpg Gegenstand von Studien, Analysen und Erkundungen. Während die Gesellschaft voranschreitet und sich weiterentwickelt, ändern sich das Interesse und die Relevanz von Datei:RothHeinrich.jpg ständig, dehnen sich auf neue Bereiche aus und werfen neue Fragen auf. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung und Wirkung von Datei:RothHeinrich.jpg in verschiedenen Kontexten sowie seinen Einfluss auf unser tägliches Leben eingehend untersuchen.
Beschreibung

Heinrich Roth (* 8. Juli 1889 in Holler; † 25. November 1955 in Montabaur) deutscher Politiker (Zentrum)

Quelle

Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1924, II. Wahlperiode, Berlin 1924

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt

Datum

1924 oder früher

Genehmigung
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Anmerkungen

Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.