In der heutigen Welt ist
Datei:RosenfeldKurt.jpg zu einem Thema von großem Interesse und Relevanz geworden. Mit dem Fortschritt der Technologie und der Globalisierung sind immer mehr Menschen in irgendeiner Weise von
Datei:RosenfeldKurt.jpg betroffen. Von seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft bis hin zu seinen wirtschaftlichen Auswirkungen hat
Datei:RosenfeldKurt.jpg in verschiedenen Bereichen große Debatten und Analysen ausgelöst. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Dimensionen von
Datei:RosenfeldKurt.jpg im Detail und ausführlich untersuchen, um seine Bedeutung in der heutigen Welt und seinen Einfluss auf unser Leben zu verstehen.
Kurt Rosenfeld (* 1. Februar 1877 in Marienwerder; † 25. September 1943 in New York, USA) deutscher Politiker (SPD)
|
Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1924, II. Wahlperiode, Berlin 1924
|
unbekannt
|
1924 oder früher
|
|
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
//de.wikipedia.orghttps://wikifreehand.com/de/Datei:RosenfeldKurt.jpg
|
|
|
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
|
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
|
In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
|
|
Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
|