Heute befassen wir uns mit einem Thema, das die Neugier vieler Menschen weckt.
Datei:PickOtto.jpg ist ein Thema, das im Laufe der Jahre Gegenstand von Debatten und Untersuchungen war, und in diesem Artikel werden wir seine verschiedenen Facetten untersuchen. Von seinen Anfängen bis zu seinen Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft hat
Datei:PickOtto.jpg die Aufmerksamkeit von Experten und Enthusiasten gleichermaßen auf sich gezogen. Im Rahmen dieser Analyse werden wir die verschiedenen Perspektiven untersuchen, die es zu
Datei:PickOtto.jpg gibt, und versuchen, Licht auf einige der damit verbundenen Mythen und Realitäten zu werfen. Wir hoffen, dass die Leser am Ende dieses Artikels ein umfassenderes und tieferes Verständnis von
Datei:PickOtto.jpg haben und seine Relevanz in der modernen Welt einschätzen können.
Otto Pick (* 15. April 1882 in Birkenfeld (Nahe); † 17. April 1945 in Kilchzimmer, Schweiz) deutscher Politiker (DDP)
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Büro des Reichstags (Hg.): Handbuch der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung, Weimar 1919, Carl Heymans Verlag, Berlin
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unbekannt
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1919 oder früher
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Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
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Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
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Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
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In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
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Datei geprüft.
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Yellowcard 14:52, 29. Dez. 2010 (CET)
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JuTa 01:56, 7. Feb. 2011 (CET)
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- Yellowcard 14:52, 29. Dez. 2010 (CET)
- JuTa 01:56, 7. Feb. 2011 (CET)