In der heutigen Welt ist
Datei:MausbachJoseph.jpg ein Thema, das aufgrund seiner Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des täglichen Lebens große Relevanz erlangt hat. Mit dem Fortschritt der Technologie und der Globalisierung hat
Datei:MausbachJoseph.jpg in der heutigen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewonnen. Von der Politik über die Wirtschaft bis hin zu Kultur und Bildung hat
Datei:MausbachJoseph.jpg die Entwicklung verschiedener Bereiche maßgeblich beeinflusst. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung von
Datei:MausbachJoseph.jpg und seine Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des täglichen Lebens eingehend untersuchen.
Carl Joseph Mausbach (7. Februar 1861 in Wipperfeld (Wipperfürth); † 31. Januar 1931 in Ahrweiler) deutscher Politiker (Zentrum)
|
Büro des Reichstags (Hg.): Handbuch der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung, Weimar 1919, Carl Heymans Verlag, Berlin
|
unbekannt
|
1919 oder früher
|
|
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
//de.wikipedia.orghttps://wikifreehand.com/de/Datei:MausbachJoseph.jpg
|
|
|
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
|
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
|
In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
|
|
Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
|