In der heutigen Welt ist
Datei:GoetzWalter.jpg zu einem äußerst relevanten Thema geworden, das sich auf verschiedene Aspekte des täglichen Lebens auswirkt. Seit seinem Erscheinen hat
Datei:GoetzWalter.jpg Debatten und Kontroversen ausgelöst und ein Vorher und Nachher in der Art und Weise geprägt, wie Menschen bestimmte Situationen wahrnehmen und damit umgehen. Sein Einfluss hat sich auf verschiedene Bereiche ausgeweitet, von der Politik bis zur Populärkultur, und seine Präsenz in der heutigen Gesellschaft ist unbestreitbar. In diesem Artikel werden wir die Auswirkungen und die Bedeutung von
Datei:GoetzWalter.jpg im Detail untersuchen, seine Relevanz in verschiedenen Kontexten analysieren und einen umfassenden Überblick über seine Rolle in der heutigen Welt bieten.
Walter Wilhelm Goetz (* 11. November 1867 in Lindenau bei Leipzig; † 30. Oktober 1958 in Adelholzen in Oberbayern) deutscher Politiker (DDP)
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Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1924, III. Wahlperiode, Berlin 1925
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unbekannt
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1925 oder früher
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Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
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Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
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- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
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In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
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Datei geprüft.
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Yellowcard 14:51, 29. Dez. 2010 (CET)
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JuTa 20:02, 8. Feb. 2011 (CET)
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- Yellowcard 14:51, 29. Dez. 2010 (CET)
- JuTa 20:02, 8. Feb. 2011 (CET)